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To Do

 

Mietvertrag

Wenn die Betreuerrolle gegenüber dem Erbe überhaupt einen Vorteil hat, dann in Hinblick auf die Geschichte mit dem Mietvertrag: Als Erbe tritt man ja automatisch in den Mietvertrag ein und hat die Bude inkl. der Verpflichtungen an der Backe. Bei einer schweren Erkrankung und der Berufung eines Betreuers hat dieser jedoch keine Verpflichtungen am Objekt. Tatsächlich bleibt der Vertragspartner der Verwaltung der Betreute. Dies ermöglicht einen anderen Umgang und eine andere Verhandlungsposition in Hinblick auf das Mietobjekt oder dessen Zustand. Inwieweit man diese Position verhandlungsseitig wie ausnutzt muss allerdings im Einzelfall sinnvoll entschieden werden. Faktisch kann man aber bei Bedarf jederzeit die Mietzahlungen einstellen und ggf. muss die Hausverwaltung dann Klage erheben. Wegen der beträchtlichen Kosten der Pflege ist es aber unwahrscheinlich, daß das Gericht gegen den Betreuten entscheidet.

GEZ

Stellt man einen Behindertenantrag und wird dieser positiv beschieden, so kann in Abhängigkeit von Art und Schwere der Erkrankung eine Befreiung von den Rundfunk- gebühren erfolgen. Unabhängig von der Entscheidung empfiehlt es sich aber ggf. die GEZ abzumelden. Dies kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Bearbeitungszeit eines Behindertenantrages kann bis zu 6 Monate betragen.

Kabelfernsehen

Wenn kein Bedarf besteht sofort kündigen. Offiziell geht dies zwar nur bei einer Betreuung auch in Vertragsangelegenheiten, aber nicht in allen Fällen wird auch entsprechend nachgefragt.

Gas

Zählerstand ermitteln und ggf. zum Ende des Mietvertrages kündigen und zwischenabrechnen

Strom

wie Gas

Telefon

Sofern kein Bedarf vorhanden ist, empfehle ich die direkte Kündigung. Zwar wäre der Betreuerauftrag nachzuweisen, in der Praxis ist es aber nicht zwingend notwendig.

Versicherungen

Die Unterlagen sollten auf Hausrat, Rechtschutz oder ähnliche Versicherungen überprüft werden. Hierbei reicht die Ermächtigung des Amtsgerichtes für die Sorge in Behörden- und Versicherungsangelegenheiten aus.

Wohnungs- auflösung

Bedarf der Zustimmung des Amsgerichtes in zwei Schritten:

1. Sorge

Erweiterung der Sorge auf Wohnungsangelegenheiten

2. Genehmigung

des Amtsgerichtes zur Auflösung der Wohnung des Betroffenen

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