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Altersgerechtes Wohnen (z.B. Förderverein für altersgerechtes Wohnen in Berlin)

Alternativ zur Unterbringung eines Angehörigen in einem Pflegeheim bieten sich je nach Zustand ggf. Alternativen die die Lebensqualität des Betroffenen definitiv und beträchtlich erhöhen. Eine dieser Möglichkeiten ist der Umzug in eine Alters-WG. Hier finden sich ältere Personen unterschiedlicher Pflegenotwendigkeit in kleinen und ansprechenden Wohngemeinschaften zusammen. Im Rahmen der frei wählbaren Wohnraumstruktur (Zimmer unterschiedlicher Größen stehen nach Wunsch zur Verfügung) umgibt sich der Pflegebedürftige mit seinem vollständig persönlichen Umfeld. Im Gegensatz zur standardisierten Fläche in professionellen Heimeinrichtungen (DZ 23 m2 = 11,5 m2 je Bewohner abzgl. Verkehrs- und Stellflächen) bietet sich hier die Möglichkeit zur freien Entfaltung in den eigenen vier Wänden. Zusätzlich können u.U. in beträchtlichem Umfang Gegenstände des persönlichen Eigentums zur Dekoration der Gemeinschaftsflächen herangezogen werden. All dies garantiert das Wohnen in den eigenen vier Wänden, einen hohen Grad an persönlicher Zuwendung der Pflegekräfte und den Kontakt zu anderen Mitmenschen.

Betreuung durch ambulante Pflegedienste im Rahmen von Alters-WGs:

Innerhalb der Wohngemeinschaften wird die Betreuung durch ambulante Pflegekräfte sichergestellt. Da diese nicht die Einsatzorte wechseln müssen, stehen sie in einem zeitlichen Umfang zur Verfügung, der bei Bedarf und entsprechender Regelung eine 24-stündige Pflege auf höchstem Niveau garantiert. Personalschlüssel im Verhältnis 2:6 (Pflegekräfte zu Bewohner) sind realisierbar.

Vergleichsbetrachtung Pflegeheim ./. altergerechtes Wohnen mit ambulanter Betreuung

Pflegeheim

altersgerechtes Pflegekonzept

Voll-Leistung von der Unterkunfts- und Einrichtungsbereitstellung bis zur Verpflegung

Teil-Leistung (Voll-)Pflege, eigene Unterkunft, eigene Möblierung, eigene (unterstützte) Verpflegung

Standardzimmergrößen (Finanzierbar: Doppezimmer-Aufenthalt: 23 m2 je 2 Bewohner = 11,5 m2 pro Bewohner ./. Verkehrs- und Stellflächen)

Wahlfreie Zimmergrößen von 12 bis 36 m2 (je nach Wohnungslage und -grundriß) bei entsprechender Kosten der Miete.

Personalschlüssel teilweise bei 1:8-10 und höher

Personalschlüssel 1:2,5 bis 1:3 möglich

Wenig Möglichkeiten (siehe Flächenverhältnis) zur Beibehaltung persönlicher Umgebungen.

Optimale Möglichkeiten zur Beibehaltung persönlicher Umgebungen.

Stellung von Pflegematerial wie z.B. Pflegebett und Pflegerollstuhl teilweise möglich (kein grundsätzlicher Vorteil da ----> )

Pflegebett und -rollstuhl wird durch die Krankenversicherung getragen und teilweise bereitgestellt. Problemloses Verschreibungsverfahren via Hausarzt.

Globales soziales Angebot durch den Träger der Einrichtung und - wenn möglich - eigeninitiativ zwischen den Bewohnern (setzt Mobilität voraus)

Soziales Kontakt-Angebot durch die Pflegekräfte deutlich optimiert durch wesentlich höhere Präsenz- und Ansprechzeiten.

Bei psychisch eingeschränkten Bewohnern keine Verbesserung des Zustandes durch fehlende Zuwendung

Nachvollziehbare psychische Verbesserungen durch hohe (auch zeitliche) Zuwendung der Pflegekräfte

Pflegezustand teilweise unbefriedigend durch fehlende Zuwendungszeiten und zu lange Kontrollintervalle (benachteiligt durch räumliche Entfernungen und lange Wege)

Pflegezustand optimal durch hohe Zuwendungszeiten und extrem kurze Kontrollintervalle (begünstigt durch räumliche Nähe und kurze Wege)

Finanzieller Aufwand (PS III):
ca. 2.700 bis 3.700 € / p.m.

Finanzieller Aufwand (Pflegestufe III):
ca. 3.500 - 4.200 € / p.m.

Zusatzleistungen gegen Entgelt: Wäscheservice u.ä. (allerdings überwiegend Bekleidungsetikettierung u.ä. notwendig)

Zusatzleistungen: Haushaltsgeld für Gemeinschaftsküche und gemeinschaftliche Haushaltsführung sinnvoll und notwendig

Medikamentenzuzahlungen fallen gesondert an, Apotheken liefern i.d.R. gegen Rechnung

Medikamentenzuzahlungen fallen gesondert an, Apotheken liefern i.d.R. gegen Rechnung

Arztbesuche: Hausbesuche der Hausärzte

Arztbesuche: Hausbesuche der Hausärzte

Qualitätssicherung gewährleistet durch staatliche Vorgaben - und daraus resultierenden Ressourcenverlust am Bewohner

Qualitätssicherung gewährleistet durch Verbandsvorgaben und interne Regelungen des Pflegedienstes (bei Auswahl beachten) - ohne daraus resultierenden Ressourcenverlust am Bewohner

Zuzahlungsleistung der Pflegeversicherung gemäß Pflegestufenzuordnung (Bsp. Stufe III = 1432 € p.m.)

Zuzahlungsleistung der Pflegeversicherung gemäß Pflegestufenzuordnung (* kein Unterschied bei der Zuzahlung in Abhängigkeit von ambulanter oder stationärer Pflege)

Beurteilung:

Beurteilung:

Nur empfehlenswert bei überschaubarem Pflegebedarf, da nur geringe persönliche Zuwendung der Pflegekräfte durch äussere Einwirkungen möglich.

Sehr empfehlenswert bei jeglichem Pflegebedarf (Die Vorteil lassen sich der o.a. Aufstellung entnehmen)

 

Selbst Aussenstehende nehmen den ausgezeichnten Pflegezustand und die körperlich und geistig gute Verfassung des Gepflegten war. Dies wurde mir anläßlich eines notwendigen stationären Aufenthaltes meiner Mutter mehrmals durch Ärzte und Pflegekräfte der behandelnden Klinik bestätigt. Was ja wiederum einen Rückschluß auf andere Wahrnehmungen zuläßt!

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