Amtsgericht
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Antrag auf die Ernennung zum Betreuer (Erstantrag ist am einfachsten über das Krankenhaus zu stellen, da dort i.d.R. zuerst notwendig). Als Betreuer steht einem nach dem ersten Jahr der
Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von etwas über 310 Euro / p.a. zu. Diese muss allerdings zwingend beantragt werden (beim Amtsgericht). Automatisch erfolgt hier keine Entschädigung.
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vorbeugende Betreuung ?
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Man denkt ja nie an den schlimmsten anzunehmenden Fall. Grundsätzlich wäre das aber ein gute Idee. In Deutschland ist dies sogar vorgesehen: Man kann eine sogenannte vorbeugende Betreuung
einrichten. Diese muss notariell beglaubigt werden, daher ist der Vorgang etwas aufwändiger. Hat man jedoch eine solche Betreuung eingerichtet und bei der Person des Vertrauens hinterlegt, so können alle
Behörden im Ernstfall umgangen werden. In diesem Fall ist auch das Amtsgericht nur bedingt bis gar nicht hinzuziehen. Bei ernsthafter Absicht muss man sich aber weitergehend mit dem Thema befassen.
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Bezirksamt
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Betreuungsstelle: Dort wird man relativ oberflächlich überprüft, ob eine Eignung als Betreuer gegeben ist. I.d.R. ist der Nachweis von Beschäftigung und Einkommen notwendig. Es sind wohl
zuviele Fälle vorgekommen bei denen sich die Betreuer an den Betreuten bereichert haben. Einen “gewußt-wie” Leitfaden gibt es aber nicht, lediglich eine Information zum “was-man-darf” und
“was-man-nicht-darf”. Ggf. sind die durch die Bezirksämter angebotenen “Betreuer-Treffen” hilfreich.
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Versorgungsamt
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Hier stellt man den Antrag auf Anerkennung einer Behinderung. Dieses empfiehlt sich in jedem Fall, da dies die Grundlage für eventuelle Transporte via sogenannten “Telebus” ist. Ebenfalls
können auf dieser Grundlage Befreiungen von der Rundfunkteilnehmerpflicht sowie z.B. vergünstigte oder kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erzielt werden. Wichtig zu beachten sind die
teilweise beträchtlichen Bearbeitungszeiten. Ebenso wichtig sind die jeweils aktuellsten ärztlichen Befunde, da es wegen der langen Bearbeitungszeiten häufig vorkommt, das auf Grundlage alter Aktenlage
entschieden wird und dann “nachgearbeitet” werden muss.
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LEA
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Das Landeseinwohneramt ist normalerweise nur dann relevant, wenn ein Wohnsitzwechsel stattfindet (Anekdote).
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Krankenkasse
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Wichtig für die Abwicklung. Zu Beachten ist, das je nach Art und Fall diverse Sachbearbeiter in den Vorgang einbezogen werden können.
Besonders interessant ist allerdings ein Umstand, den zu prüfen sich eventuell lohnt: Findet sich kein familiärer Betreuer, so wird ein hauptamtlicher bestellt. Dessen Kosten muss nach
meinem Kenntnisstand die Krankenkasse übernehmen. Ich werde daher als nächstes prüfen, inwieweit sich hier Möglichkeiten des Auslagenersatzes ergeben.
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MdK
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Medizinischer Dienst der Krankenkassen - eine Geschichte für sich und eine weitere Anekdote.
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Rentenversicherungsträger
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Wichtig für den Rentenantrag. Bei eigener Unkenntnis empfiehlt sich das aufsuchen einer sogenannten Auskunfts- und Beratungsstelle. Unabhängig vom Versicherungsträger (BfA, LVA) kann man am
besten zur BfA gehen (in Berlin u.a. am Fehrbelliner Platz)
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